Auswirkungen der Perimeter-Schliessung in Andalusien

Glücklicherweise hat uns das gute Wetter in den letzten Wochen begleitet und Málaga und die Costa del Sol zu einem idealen und sicheren Reiseziel gemacht. Es gibt ein breites Angebot an Aktivitäten, ob kulturell, sportlich oder freizeitlich. Der Besuch von Museen und Denkmälern, Trekking, Fahrradrouten und das Genießen der lokalen Gastronomie in Bars und Restaurants – innerhalb der Gemeinde in der Sie wohnhaft sind – sind nur einige der Möglichkeiten.

Auswirkungen der Perimeter-Schliessung in Andalusien

Karte covid
Quelle: mapacovid.es

Aktualisierung (09/11/2020): Die Schließung des Perimeters erstreckt sich bis zum 23. November und gilt für alle Gemeinden in Andalusien.

Zu dieser Maßnahme kommt die Schließung aller nicht wesentlichen Aktivitäten zwischen 18:00 und 07:00 Uhr hinzu (im Falle von Granada ist die Schließung komplett). Ausgeommen sind Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, Tierärzte, Buch- und Schreibwarengeschäfte, Tankstellen, Bestattungsdienste, Fahrschulen, Friseursalons und Hauslieferdienste. Freiluftsportzentren können offen bleiben, aber nicht solche, die geschlossene Räume sind.

Die „Ausgangssperre“ wurde ebenfalls verlängert und gilt von 22:00 bis 07:00 Uhr.

Von Freitag, den 30. Oktober um 00:00 Uhr bis Montag, den 9. November um 00:00 Uhr sind die folgenden Gemeinden Málagas geschlossen:

Alameda, Almargen, Antequera, Archidona, Campillos, Cañete la Real, Cuevas Bajas, Cuevas de San Marcos, Fuente de Piedra, Humilladero, Mollina, Sierra de Yeguas, Teba, Valle de Abdalajis, Villanueva de Algaidas, Villanueva de la Concepción, Villanueva de Tapia, Villanueva del Rosario und Villanueva del Trabuco.

Sowie die Provinzen Granada, Sevilla und Jaén. Andalusien befindet sich auch in Bezug auf andere Provinzen in einer Sperrzone.

Worin besteht die Schliessung des Perimeters?

Es handelt sich um eine Maßnahme, die die Beschränkung des Aus- oder Eintritts in die genannten Bereiche beinhaltet, außer in den folgenden Fällen

• Transitverkehr (Reisen von einem unbeschränkten Zielort zu einem anderen im gleichen Staat, Durchquerung eines geschlossenen Zielortes)

• Anfahrt zu Zentren, Diensten und Gesundheitseinrichtungen.

• Einhaltung arbeitsrechtlicher, beruflicher, geschäftlicher, institutioneller oder gesetzlicher Verpflichtungen.

• Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder an den Ort der Familie.

• Hilfe und Pflege für ältere Menschen, Minderjährige, Pflegebedürftige, Behinderte oder besonders schutzbedürftige Personen.

• Reisen zu Finanz- und Versicherungsinstitutionen oder Tankstellen in benachbarten Gebieten.

• Erforderliche oder dringende Maßnahmen vor öffentlichen, gerichtlichen oder notariellen Stellen.

• Erneuerungen von Genehmigungen und amtlichen Dokumenten sowie andere Verwaltungsverfahren, die nicht aufgeschoben werden können.

• Aufgrund höherer Gewalt oder Notwendigkeit.

• Jede andere Tätigkeit ähnlicher Art, die ordnungsgemäß akkreditiert ist.

Abschließend möchten wir klarstellen, dass unsere Autovermietung am Flughafen Málaga weiterhin wie gewohnt funktioniert und dass es kein Hindernis für die Lieferung und Abholung von Fahrzeugen gibt.

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