Vorsicht! Sommerkontrolle für Fahren mit Flip-Flops!

 

Keine Sorge, es ist ein Witz. Wie auch scheinbar die offizielle Erklärung der DGT (spanisches Verkehrsministerium) über strafbare Handlungen, wie das Fahren mit Flip-Flops oder barfuß, ohne T-Shirt oder mit dem Ellenbogen aus dem Fenster. Ja. Wir warnen Euch, es ist urkomisch. Doch es ist wahr.

Da wie jeden Sommer die Social Media voll von Posts sind, die besagen, dass es ein Regelverstoß ist, zum Beispiel ohne T-Shirt zu fahren oder währenddessen zu trinken und die Leute schnell von solcher Art von Ankündigungen verärgert werden, hat die DGT eine Erklärung veröffentlicht, um die Fakten zu klären. Wir können herzlich und lachend bestätigen, dass sie damit völlig versagt haben.

In dieser 2-seitigen Veröffentlichung wird zunächst das aktuelle Gesetz erwähnt, das wie folgt lautet „… Der Fahrer ist verpflichtet, in jedem Augenblick seine Bewegungsfreiheit, das Sichtfeld und die ständige Aufmerksamkeit auf den Verkehr aufrechtzuerhalten, die richtige Position einzuhalten, sowie die der anderen Passagiere, die Platzierung von Objekten und Tieren zu korrigieren und in jedem Augenblick in der Lage zu sein, sein Fahrzeug zu kontrollieren… “

Ok.

Ihr könnt es Euch schon vorstellen. Sehr zweideutig.

Laut diesen Artikeln ist es kein Verstoß, z.B. ohne Hemd oder Flip-Flops zu fahren oder währenddessen etwas zu trinken.

Aber.

Wenn das Fahren mit Flip-Flops den Fahrer davon abhält richtig zu fahren, dann ist es strafbar.

Wie es heißt, „ist es wichtig zu beachten, dass die Zuwiderhandlung ist nicht wegen essen, trinken oder barfuß fahren ist, sondern weil diese Aktivität das sichere Fahren behindert hat…“

Aha!

Schlussfolgerungen: Wir sind so erleuchtet wie zuvor. Und können uns nicht so ganz des Eindrucks erwehren, dass hinter der Zweideutigkeit eine gewisse Freiheit steht, Strafzettel je nach Belieben jedes Agenten auszustellen … laufe besser nicht einem schlechtgelaunten Guardia Civil mit deinen Flip-Flops über den Weg…!

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